Hypnose als Beruf
Eine Information der Gesellschaft für Heilschlaf-Hypnose e.V.

Rechtliche Voraussetzungen

 

Eine Tätigkeit als Hypnotiseur/in ist an keinerlei spezielle rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Besondere Vorgaben für die Ausübung dieses Berufes gibt es nicht, so dass jeder von heut' auf morgen diesen Beruf ausüben kann, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Bildungsstand usw.

 

Auch gibt es keine staatlich geregelte offizielle Ausbildung zum Hypnotiseur, so dass theoretisch jeder seine Dienste als Hypnotiseur anbieten kann, ohne auch nur ein einziges Buch zu dem Thema gelesen zu haben oder jemals einen Lehrgang bei einem der privaten Anbieter besucht zu haben.

 

Es sind lediglich die allgemeinen Vorschriften zu beachten, die für jeden Menschen und Gewerbetreibenden gelten. So muss man sein Gewerbe natürlich gewerberechtlich anmelden, auch dem Finanzamt melden, Steuererklärungen abgeben usw. Eine behördliche Überprüfung der Qualifikation findet jedoch nicht statt. Wer irgendwo Angaben findet wie "geprüfter Hypnotiseur", "Hypnotiseur (XY)", "Hypnosecoach (ABC)" usw. - all dies sind reine Fantasieangaben ohne irgend eine offizielle rechtliche Bedeutung.

 

Dabei sind die gängigen Gesetze wie z.B. das Strafgesetzbuch zu beachten. Wer also Hypnose anbietet, ohne irgendwas davon zu verstehen, könnte sich demnach eines Betruges strafbar machen. Auf die ebenfalls zu beachtende Abgrenzung zur Tätigkeit eines Heilberechtigten wurde im vorangegangenen Artikel schon hingewiesen.